Wir möchten Sie darüber informieren, dass der Senat von Berlin in seiner Sitzung am 23. Dezember 2021 beschlossen hat, dass der Zugang zu Kulturveranstaltungen ab dem 28. Dezember nur noch nach der erweiterten 2-G-plus-Regelung möglich ist:

• Für Vorstellungsbesuche müssen Besucherinnen und Besucher ab dem 18. Lebensjahr nachweisen, dass Sie geimpft oder genesen sind und müssen darüber hinaus einen tagesaktuellen sog. Bürgertest (max. 24h alt) (negativer Point-of-Care (PoC)-Antigen-Test) – oder ein entsprechendes PCR-Testergebnis (max. 48h alt) vorlegen. Die Testpflicht gilt auch für Personen mit drei Impfungen.
• Es besteht die Pflicht, während des Aufenthaltes im gesamten Gebäude, zumeist auch während der Vorstellungen, eine FFP 2-Maske ohne Ventil zu tragen.